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Information des Hessischen Fußball-Verbandes e.V. zum Thema Spielbetrieb
Sonntag, den 19. April 2020 um 15:58 Uhr

Sehr geehrte Vereine des Hessischen Fußball-Verbandes, liebe Fußballfreunde,

im Folgenden sehen Sie eine Information des Hessischen Fußball-Verbandes e.V. zum Thema Spielbetrieb, die in Kürze auch an die Presse verschickt wird:

HFV-Spielbetrieb:

Klarheit nur im Einklang mit behördlichen Entscheidungen

Der Hessische Fußball-Verband e.V. (HFV) arbeitet weiterhin an Lösungen, wie der Spielbetrieb bei entsprechenden Lockerungen im Kontext der Corona-Pandemie weitergehen könnte. „Über allen Überlegungen steht aber die Gesundheit der Spielerinnen und Spieler, Trainer, Betreuer und Zuschauer“, so Präsident Stefan Reuß. „Daher bleibt es auch dabei: Nachhaltigkeit und Sicherheit der Entscheidungen geht vor Schnelligkeit“, so Reuß weiter.

Dem HFV ist bewusst, dass es innerhalb Hessens und insbesondere in den unterschiedlichen Vereinen ein völlig heterogenes Bild bezüglich der Auffassung gibt, wie bestenfalls mit dem Spielbetrieb umzugehen sei. Manche wünschen sich einen Saisonabbruch, andere eine Fortsetzung, wieder andere sind unentschlossen und alle warten auf eine Entscheidung. „Die kann es aber nur dann geben, wenn wir Klarheit haben und diese ist nur im Zusammenhang mit den behördlichen Entscheidungen zu finden“, erklärt Reuß.

Vor einer Entscheidung des HFV müssen für Hessen folgenden Punkte geklärt sein:

Die Landesregierung wird noch eine Definition bekannt geben, was unter Großveranstaltungen zu verstehen ist. Derzeit gilt, dass bis zum 31. August 2020 keine Großveranstaltungen stattfinden dürfen. Eine genaue Definition des Begriffs „Großveranstaltungen“ gibt es bisher jedoch noch nicht.

Die Ministerpräsidenten haben vereinbart, am 30. April 2020 über das Thema Sportveranstaltungen insgesamt zu sprechen. Erst dann wird Klarheit herrschen, was auch mit dem Spiel- und Trainingsbetrieb im Fußball passiert.

Ein vom DOSB ins Spiel gebrachtes Positionspapier enthält viele Hinweise, was man als Sportler beachten soll und welche Hygienemaßnahmen empfohlen werden. Dabei wird stets von einem Abstand der Personen von 1,5 Metern gesprochen.

„Ich gehe davon aus, dass jeder Fußballfunktionär, jede Spielerin und jeder Spieler der Auffassung ist, dass man beim Ausüben des Fußballsports diesen Abstand nicht einhalten kann. Daher müssen wir unser Augenmerk immer darauf lenken, dass die Kontaktsperren und die Abstandsgebote behördlich zuerst einmal aufgehoben werden müssen“, so der Präsident des Hessischen Fußball-Verbandes.

„Jeder, der derzeit darüber sinniert, dass wir doch wieder Fußball spielen können, sollte dann bitte auch erklären, wie Fußball mit Abstandsgebot erfolgen kann, oder wie wir den Spielern, Eltern und Zuschauern erklären können, dass es keine Infektionsgefahr mehr gibt. Ich kann das jedenfalls nicht und kann dafür auch keine Verantwortung übernehmen“, so Reuß weiter.

Der Zeitplan des HFV sieht vor, die Ergebnisse des erwähnten Termins am 30. April 2020 abzuwarten. Daher wurde für den 2. Mai 2020 bereits der HFV-Verbandsvorstand zu einer weiteren Beratung einberufen. Eine Arbeitsgruppe der Spielbetriebsverantwortlichen erarbeitet Zeitpläne mit verschiedenen Szenarien, wann überhaupt wieder Fußball gespielt und wie das in diesem Fall ablaufen könnte. Das Ziel des Hessischen Fußball-Verbandes ist es, dass die Saison 2019/2020 auf dem Platz abgeschlossen wird. Ob dies gelingt, muss abgewartet werden. „Noch ist das möglich und solange geben wir die Hoffnung nicht auf. Daher sind alle Spekulationen völlig unangebracht und geben auch nicht den Diskussionsstand des Präsidiums des Hessischen Fußball-Verbandes wieder,“ so Reuß abschließend.

HFV-Vizepräsident Torsten Becker ergänzt: „Wir nutzen die aktuelle Zeit sehr intensiv, um notwendige Anpassungen in unseren Ordnungen vorzunehmen, um flexibel auf die Corona-Krise reagieren zu können. So haben wir nicht nur die Wartefrist bei Vereinswechseln angepasst. Wir sind zurzeit unter anderem auch dabei, die Insolvenzvorschriften zu überarbeiten. Die derzeitigen Regelungen sehen vor, dass die klassenhöchste Herren-Mannschaft eines Vereins, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder bei dem die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, als Absteiger in die nächste Spielklasse gilt und insoweit am Ende des Spieljahres an den Schluss der Tabelle rückt.

Der DFB hat den Landesverbänden nun die Möglichkeit eingeräumt, hiervon abweichende Regelungen zu treffen, die auf einhergehende Einnahmeausfälle zurückzuführen sind, die auch bei einer vorausschauenden Finanzplanung nicht zu erwarten waren. Infolgedessen soll von einer sportlichen Konsequenz abgesehen werden. Über diese Änderungen entscheidet ganz aktuell der HFV-Verbandsvorstand.“

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Gast

HESSISCHER FUSSBALL-VERBAND e.V.

Matthias Gast

Referent Öffentlichkeitsarbeit

Otto-Fleck-Schneise 4

60528 Frankfurt a.M.

Tel: 069/ 677 282-495

Fax: 069/ 677 282-238

www.hfv-online.de

 
 

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